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 Ausgabe 3
 
 Editorial.............................RC..........CRC1
 Ignoranten............................NE..........CNE4
 Moeglichkeiten des Umweltschutzes.....FA..........CFA5
 G10: Die Gesetze......................DS..........CDS6
 G10: Das Ikoe.........................DS..........CDS7
 G10: Das MIK schreibt dazu............MK..........CMK8
 G10: Parteien und Behoerden...........FA..........CFA9
 G10: Meinung eines Chaoslers..........FA..........CFAA
 DES oder wie versteckt man sich.......FA..........CFAC
 Einfuehrung in VM/CMS.................FA..........CFAD
 KIF - eine Droge......................FA..........CFAB
 Kurzmeldungen.........................RC..........CRC2
 Impressum.............................RC..........CRC3
 
 Erlaeuterungen:    DS - Datenschleuder
 RC - Redaktion Chalisti
 MK - Mik-Magazin
 NE - Uebernommen aus einem Netzwerk
 FA - Freier Artikel (Autorenangabe am Anfang oder
 Ende des Artikels)
 
 Die Artikelkennung (CDS1,CMK2,etc) dient zum suchen der Artikel mit
 Editoren und Textverarbeitungssystemen. Mit der Marke 'NEXT' kann gleich
 zum naechsten Artikel gesprungen werden.
 
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 NEXT CRC1
 
 Editorial
 
 Einige fanden sie gut. Einige fanden sie schlecht. Nun ist sie weg.
 Nein. Ich rede nicht von der Chalisti. Gemeint ist das zu Stein gewordene
 Monument von Hilflosigkeit, Unfreiheit und Teilung einer Welt.
 Geboren: 13. August 1961, Gestorben: 9.Novemer 1989. Die Mauer.
 
 Wie viele habe ich in der Nacht vom 9. auf den 10. November vor dem Fernsehen
 gesehen und konnte kaum glauben was da in Berlin geschah. Am 9.11.1989 wurde
 nicht die Teilung Deutschlands beendet. Darauf ist weder Deutschland, noch
 Europa vorbereitet. Es ist viel wichtiger. Man hat angefangen die Teilung der
 Welt zu beenden. Wenigstens zwischen Ost und West.
 
 Noch ist in dieser Welt viel Konfrontationsdenken angesagt. West vs Ost.
 Schwarz vs Weiss. Links vs Rechts. CCC vs Post. SW vs RS. Subnet vs Unido.
 Techniker vs Inhaltler. Die geistige Mauer existiert bei vielen weiter und
 wird nicht abgerissen. Neues Denken muss ueberall angesagt sein. Nicht
 einzelne, sondern ganze Gruppen muessen ueber Mauern - auch geistige Mauern -
 springen.
 
 Die meisten der Leser werden im Jahre 2030 noch Leben. Einige vielleicht auch
 noch 2050. Auf jeden Fall werden sie von den Zeiten erzaehlen koennen, wo ein
 Mann in Moskau der Welt die Angst nahm, die Zeit wo die Grossmaechte anfingen
 die schrecklichsten Waffen die Menschen je ersonnen haben zu vernichten, die
 Zeit wo die Voelker Europas zusammenwuchsen, die Zeit wo Menschen entdeckten
 das man die Umwelt und Leben jeglicher Form achten muss, wenn nicht eben diese
 Umwelt uns vernichten soll. Wir wissen nicht, ob wir in 40 oder 50 Jahren so
 ueber diese Zeit reden koennen. Solange uns Menschen wie Lobi im Artikel
 'Ignoranten' einen Spiegel vorhalten koennen, solange koennen wir nicht sicher
 sein, dass sich Einsicht ueberall durchsetzt.
 
 Wir haben keine Sicherheit - nicht mal eine hohe Wahrscheinlichkeit - das
 unsere Welt und unsere Zivilisation weiterbestehen wird. Wir haben aber die
 Hoffnung. Und das ist schon mehr als in den Jahrzehnten zuvor.  Irgendwo hies
 es mal: 'Was kann der Mensch auf Erden besseres tun, als Mensch zu sein.'.
 Vielleicht kommt ja wirklich noch die Zeit, dass wir genau das sein koennen:
 Menschen.
 
 Das Ende der Mauer in Berlin hat Hoffnung gebracht, viellecht kommen mir
 daher diese Gedanken gerade in diesen Tagen , obwohl - oder vielleicht
 gerade weil - wir um das Leben eines Weggefaehrten und Freundes bangen.
 Den auch uns bleibt nix weiter als die Hoffnung.
 
 Frank Simon
 
 16.11.89
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 NEXT CNE4
 
 Wir Ignoranten !
 
 Vorwort
 
 Was nun folgt, ist der nackte Wahnsinn der heutigen Zeit.
 Was folgt ist keineswegs eine Erzaehlung aus meinem Leben.
 Dennoch betrifft das Folgende auch mich zum Teil.
 In der Hauptsache aber ist das was folgt EIN Resultat der Beobachtung
 meiner Umwelt. Eine erschreckende Beobachtung.
 Der reale Wahnsinn, von Ignoranz getragen.
 
 Nun geht es los ...
 
 Es wird Zeit, zu sehen wie der mehr oder weniger typische Deutsche
 seine Umwelt behandelt. Ignorieren wir es einfach,so schlimm kann
 es nicht werden.
 
 Es ist kaum ein paar Tage her, da fuhr ich mit meinem Buss durch die
 Innenstadt. Ein Plakat mit der Werbung :"Nicht alles was rot ist, ist
 Ketchup" ignoriere ich. Das, was fuer den Mann am besten ist, weiss ich
 selbst am besten ! Ich ignorier es also. (Bilett oder so).
 Die alte Dame, die mit einem Fahrschein von anno Domini zu mir kommt,
 lach ich aus, was gehen mich auch deren Sorgen an ?
 Dass mein Wagen 12 Jahre alt ist, und streng genommen eine "Dreck-
 schleuder" ist ignorier ich. Wer mir mit nem "Kat" kommt, lach ich aus.
 Dass ich im Winter zum Skifahren stundenlang fahren muss, wegen des dummen
 Staus ignorier ich. Stundenlanges anstehen am Skilift geniesse ich als
 "Ruhepause". Im Herbst gehe ich Bergwandern, aber nicht auf den Berg wo
 ich Skifahre, der iss ja im Sommer kahl, braun und haesslich.
 Dass ich im Sommer mit tausenden von Leuten im gleichen See baade stoert
 mich schon seit meiner Kindheit nicht. Dass das Gras an den Seen heute
 laengst nicht mehr nach Grass riecht, sondern nach Kokosoel wiedert mich
 an. Aber was solls, da fahr ich eben wo anders hin, breite mein Handtuch
 am Ufer aus, und reibe mich mit Tiroler Nussoel ein. Na klar, wegen der
 gefaehrlichen Sonnenstrahlung von wegen dem Ozonloch.
 Gegen Abend mach ich mit tausend anderen mein Lagerfeuer an der Isar.
 Das Holz dazu hol ich wie die anderen aus dem umliegenden Gebuesch,
 es gibt eh genug kaputte Waelder ! Und ausserdem, all die anderen machen
 es ja genauso.
 Dass ich in der Isar seit Jahrzenten schon nicht mehr baden darf braucht
 mich nicht zu stoeren, das war schon so, seit ich denken kann.
 
 Letztes Wochenende bin ich mal nicht zu einem der ueberlaufenen Seen
 gefahren, hab da nen Tip von nem Freund bekommen, ganz abgelegen,
 "den See kennt keiner", so nach dem Motto. Und das hatt ich dann auch davon,
 die letzten Kilometer zum See waren dann auch Sandstrasse. Sauerei sowas,
 wende da mehr als 40 faehrst, kannste deinen Wagen waschen lassen.
 Wird Zeit, dass die da mal teeren !
 
 Haehae, ein gutes hatte die Sache allerdings. Auf der Sandstrasse sind
 mir ein paar "gruene" Oekofreaks auf ihren Fahrraedern begegnet. hihi,
 kurz Gas gegeben, und die Staubwolke war perfekt ! Dachte schon, die
 bruellen gar nicht mehr.
 
 Der See selber war nicht gerade gastfreundlich, lauter Muecken, Schilf
 (hab mir die Fuesse aufgeschnitten) und total lackes Wasser.
 Das Auto schnell im Gebusch versteckt, zwecks Hitze, (waere fast in dem
 sch... Dickicht steckengeblieben) und dann flugs die Autobatterie ausgebaut.
 Schliesslich braucht die Stereoanlage bei den Liegestuehlen richtig "Saft" !
 ( Auf die Dauer hilft nur Power ! Hab "Van Halen" aufgelegt, und den
 Lautstaerkeregeler auf Anschlag gestellt !)
 Am Nachmittag hab ich dann gemerkt, dass ich den Traeger Bier fuer mich
 und meine Frau Daheim vergessen hatte. Mist, und in dieser oeden
 Wildnis gabs ja nicht mal nen Kiosk ! Schon schwach sowas.
 Gegen Abend wurden dann die Muecken all zu laestig, also hab ich hurtig
 mein Zeug ins Auto gepackt. Musste nur noch schnell meinen Muell im
 Unterholz verstecken, braucht ja keiner zu wissen, dass ich hier war.
 Laut Schild wars'n Biotop oder so. Bloedsinn, hab ausser Insekten kein
 Tier gesehen.
 Nur noch schnell gucken, wo die naechste Autobahn laeuft, und dann schnell
 nach Hause.
 
 Mensch hab ich mich geargert, beim Heimfahren. Hab doch glatt meinen
 Sperrmuell Daheim vergessen. Hmm, und wohin mit den alten Farbresten
 vom Malern ? Hatt ich die nicht vor 2 Jahren einfach in die Muelltonne
 geworfen ? Nee, hab'se vorher im Kloo ausgeleert. Sonst schimpft der Haus-
 meister wieder, weil der Tonnenraum von Farbresten versaut ist.
 Einfach ignorieren, den bloeden Tuerken !
 
 Ueberhaupt, fragt mich doch letztens das halbwuechsige tuerkische
 Freuchtchen ( Sohn vom Hausmeister ) in der Garage nach 'ner Zigarette.
 Der soll doch Zuhause in der Tuerkei rauchen, wenn er's sich leisten kann.
 Alles Arbeitsscheue, diese Tuerken, und dann noch brave deutsche Buerger
 anschnorren. Das Letzte ist das !
 
 Und stinken tuts bei denen in der Wohnung ! Grauenhaft. Meine Frau hat mir
 mal erzaehlt, dass es bei denen in der Wohnung aussieht wie bei Hempels
 unterm Sofa. Ist schon ein schlampiges Volk, diese Auslaender !
 Meine Frau war damals zu dem tuerkischen Hausmeister gegangen, weil bei
 uns ein Hahn tropfte, und dieser faule Gastarbeiter hielt es erst nach
 3 Tagen fuer noetig, bei uns vorbeizuschaun. Solange haben wir aber erst
 gar nicht gewartet, war ja klar dass der nicht kommt. Gleich wie meine
 Frau von dem Schlamper zurueckkam, hatt sie den Brief an die Hausverwaltung
 aufgesetzt, mit ner saftigen Beschwerde ueber den Hausmeister natuerlich.
 Und die haben auch prompt reagiert. Genau als der Tuerke kam um den Hahn
 zu reparieren, rief uns die Hausverwaltung an, entschuldigte sich,
 ( faselten irgendwas von personellem Notstand ) und versprachen, den
 Auslaender zum naechsten 1. zu kuendigen. Alles Kinkerlitzchen sag ich,
 fristlos waere die einzig richtige Massnahme, und dann auch gleich das
 ganze Pack, mit Kind und Kegel dahin zurueckschicken, woher sie gekommen
 sind !
 
 Na jedenfalls, als der Muselman dann kam, hab ich ihn gleich wieder
 rausgeworfen, sowas kommt mir doch nicht in die Wohnung. Wer weiss, wenn
 die Nachbarn mitbekommen haetten, dass ich nen Tuerken reinlass, haette
 es gleich wieder ein Gerede gegeben. Vonwegen Tuerken-Freund und so.
 Nee, das passiert mir nicht !
 Mann stelle sich das vor, als ich dem faulen Tuerken dann im Hausgang so
 richtig die Meinung gesagt habe, wollte er sich auch noch aufregen.
 Er, er der Gastarbeiter will mich vor meiner Wohnungstuer, in meinem Land
 einen krummen Hund und scheiss Deutscher heissen ! Na ja, gesagt hat er es
 nicht, aber er wollte ! Meine Frau jedenfalls wird bezeugen sie haette es
 gehoert. Die Anzeige wegen uebler Nachrede hatt er auf alle Faelle bekommen.
 Waer ja noch schoener. Der soll erstmal richtig blechen, bevor er in
 die Tuerkei abgeschoben wird ! Fuer was hab ich denn sonst eine Rechts-
 schutzversicherung ?
 
 Meine Frau und ich haben uns entschieden, in Zukunft fremdlaendische
 Lokale zu meiden. Der "Grieche" hat uns damals ja einen unzumutbaren
 Frass vorgesetzt. Wir gehen, wenn ueberhaupt nur noch zu "Francesco".
 Das ist zwar auch ein Italiener, aber die Kinder moegen halt so gern
 die Spaghetti. ( ich moecht ja nix sagen, aber das ist ein richtiger
 Papagello. Wie der sich seine Lizenz fuer die Wirtschaft ergaunert hat
 wuerd mich auch interessieren. Wahrscheinlich ueber die Maffia.)
 Vor 2 Jahren ist sein Lokal abgebrannt, klarer Fall von Schutzgeldern.
 Ich glaub nicht, dass der das Lokal noch lange hat.
 Aber das ist uns wurscht.
 Dieses Jahr wollten wir uebrigens nach Jesolo fahren. Das haben wir
 aber abgesagt, da solls ja auch die Algenpest haben.
 Das ist auch wieder typisch fuer diese Auslaender, die lassen das Meer
 einfach verschmutzen, und muten dann uns Deutschen zu, das wir da rein-
 gehen. Jetzt warten wir halt, bis das grosse Schwimmbad bei Jesolo oder
 so fertig ist. Das ist auch ganz gut so, dann brauchen unsere Kinder
 nicht immer dieses Salzwasser beim baden verschlucken.
 Jetzt bleiben wie dieses Jahr halt in Deutschland, im Urlaub.
 Ist auch nicht schlecht, da sparen wir eine Menge Geld.
 
 Das koennen wir naechstes Jahr ganz gut fuer die neuen Moebel gebrauchen.
 Wir ziehen in eine Sozialwohnung. Das hoert sich zwar schlimm an, ist aber
 eine Super Sache. Das ist ein Neubau, 105 qm in guestiger Lage, und fuer
 nur 645,- DM. Ja, ich bin ja nicht bloed, und zahl die Wahnsinnssummen
 auf dem freien Wohnungsmarkt. Ich verdien ja nicht schlecht, meine Frau
 arbeitet auch halbtags (schwarz natuerlich), aber bei 1400,- Mark
 Miete + Nebenkosten koennten wir uns dann nicht mehr 3 Urlaube im Jahr
 leisten. Ausserdem wollen wir ja unseren Kindern was bieten.
 Wir haben damals zur Ueberpruefung vom Sozialamt meine Schwiegeroma fuer
 ein viertel Jahr zu uns aus dem Altersheim geholt. Mit unseren 2 Kindern,
 war das dann auch gar kein Problem, dass wir die neue Wohnung bekommen.
 Aber das viertel Jahr war schon ekelhaft. Immer die alte Person bei uns
 in der Wohnung, das ist schon eine Belastung. Und stinken tut so ein alter
 Mensch, das glaubt man gar nicht. Die alten Leut waschen sich ja auch nicht.
 Aber uns war das nur recht, grad wegen der Frau vom Sozialamt. Natuerlich
 hab ich die alte Oma nicht gewaschen, meine Frau erst recht nicht. Der
 hat es ja noch mehr davor geekelt. Wir haben halt recht drauf geschaut,
 das die Omo schoen in ihrem Zimmer bleibt, das sie nicht so stoert.
 Sie hat das Zimmer mit unserem Kleinen gehabt, dem hat der Gestank nix
 ausgemacht, der macht ja selber noch in die Hosen.
 Es war eine harte Zeit, aber jetzt ist die Alte ja wieder im Heim.
 Da ist sie gut aufgehoben und stoert niemanden. Das klingt vieleicht hart,
 aber so ist die Realitaet. In der heutigen Zeit geht's eben nicht mehr
 anders, da muessen die alten Leute ins Heim, weil man einfach nicht
 die Zeit hat sich drum zu kuemmern, und es auch laestig wird.
 Besucht haben wir sie seither nicht. Das bringt auch nichts, weil entweder
 erinnern sich die alten Leute durch den Besuch an fruehere Zeiten, und sie
 erzaehlen irgend einen alten Schmarrn, meisst aber erkennen sie einem
 nicht einmahl mehr, oder kriegen den Besuch gar nicht mit. Dann war die
 ganze Plagerei ja eh umsonst. Schad ums Benzin.
 Wir schicken der alten Dame alle Weihnacht einfach eine Glueckwunschkarte,
 die bekommt sie dann vorgelesen, und freut sich dann genauso.
 Ich weiss jetzt gar nicht wann die alte Frau eigentlich Geburtstag hat.
 Ist auch wurscht, Sie kriegts ja eh nicht mehr mit, und ich glaube die
 Feiern sind auch ganz nett im Altersheim.
 Ab und zu schicken wir auch der betreuenden Schwester im Heim einen
 20,- Markschein, dann gibt sie sich ein wenig mehr mit der alten Frau ab,
 und man muss sich spaeter einmal, am Grab keine Vorwuerfe machen.
 
 Jetzt muss ich erstmal zu meinem grossen Sohn ins Zimmer und ihn beruhigen.
 Der ist noch ein rechter Weichling. Heute ist sein Hund ueberfahren worden.
 Der heult jetzt Rotz und Wasser. Jetzt geh ich schnell und sag ihm dass er
 Morgen einen neuen bekommt. Ich muss mich beeilen, weil in 5 Minuten
 legt meine Frau "Freitag der 13." in den Video ein. Den Film muss ich
 unbedingt sehen. Und ein paar Flaschen Bier brauch ich auch noch.
 
 Eigenlich ist die Welt schon grausam, aber mit ein wenig Ignoranz zur
 rechten Zeit kommt man ganz gut durch. Mann muss sich ja auch nicht
 ueber alles Gedanken machen, oder ?
 
 Lobi /  Peter Lobenstein
 
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 NEXT CFA5
 
 Moeglichkeiten des Umweltschutzes
 
 Vor  ein  paar Tagen habe ich einen sehr interessanten Vortrag von Professor
 Prosi  (Wirschaftswissenschaftler an der Uni Kiel) ueber Umweltschutz in der
 Marktwirtschaft  gehoert  und  da ich finde, dass seine Ideen so manches der
 heutigen  Probleme  loesen koennten, schreibe ich nun einen kleinen Artikel;
 vielleicht findet ja der eine oder andere Gefallen an den Ideen.
 
 Im  Moment  sieht  es so aus, als waere unsere Marktwirtschaft alleine nicht
 in  der  Lage, die Probleme der Umweltverschmutzung zu loesen. Im Gegenteil,
 sie  verschaerft  sie sogar. Massnahmen, die zwar gesamtwirtschaftlich aeus-
 serst  schaedlich sind, bringen privatwirtschaftlich Vorteile. An einem Bei-
 spiel  verdeutlicht: Ein Fischer faengt mehr Fische, als das Meer verkraftet
 ->  der Fischbestand kann sich nicht regenerieren. Fuer die Gemeinschaft ist
 das  katastrophal,  denn woher soll man jetzt den Fisch nehmen? Ganz abgese-
 hen  von  den  Folgen  fuer  die Natur ...  Der Fischer hingegen hat privat-
 wirtschaftlich  voellig  richtig gehandelt. Haette er nur den halben Schwarm
 gefangen,  so haette er befuerchten muessen, dass andere Fischer die restli-
 che  Haelfte fangen und er so nur den halben Verdienst haette. Genauso steht
 es  bei  der Meeresverschmutzung: "Wozu sollen wir aufhoeren, wenn die ande-
 ren  weitermachen?"  Wir  handeln  also immer so, wie wir es von anderen be-
 fuerchten;  auf  diese  Weise geht die Natur zwangslaeufig zu Grunde. Diesen
 Teufelskreis der Marktwirtschaft nennt man 'Rationalitaetenfalle'.
 
 Wie  kann  man  nun aus dieser Falle entkommen, wenn man die Marktwirtschaft
 nicht aufgeben will? Es gibt folgende Loesungen:
 
 - Die Nutzungsrechte (bzw. Verschmutzungsrechte) bleiben kostenlos, der
 Staat begrenzt aber die Hoechstmenge der Verschmutzung.
 Vorteil: Die Verschmutzung waechst nicht ins Grenzenlose, die Politiker
 brauchen kaum Erpressungsversuche der Industrie zu befuerchten
 (teurer Umweltschutz -> Arbeitplatzvernichtung)
 Nachteil: Es besteht kein Anreiz fuer die Industrie (und die Privat-
 leute), die Verschmutzungsmenge zu verringern, wenn man mal von
 der Verantwortung gegenueber der Natur absieht. Aber wie
 wirkungsvoll diese Motivation ist, sieht man ja heute.
 
 - Die Nutzungsrechte werden exklusiv zugeteilt. Bsp.: Einem Fischer wird
 ein Gebiet zugeteilt, in dem nur er fischen darf.
 Vorteil: Der Eigentuemer pflegt 'sein' Stueck Natur, damit er es auch in
 Zukunft nutzen kann.
 Nachteil: Praktisch wenn ueberhaupt nur schwer zu realisieren.
 
 - Das Recht auf Umweltverschmutzung wird frei handelbar gemacht, kostet
 also Geld.
 Vorteile:
 Durch  die  Kosten,  die nun fuer die Verschmutzung entstehen, bildet sich
 ein  Anreiz  fuer  die Firmen, die Verschmutzung zu begrenzen. Der Prozess
 wird  aehnlich wie beim Einsatz von menschlicher Arbeitskraft ablaufen: In
 den  letzten  Jahrhunderten  wurde der Einsatz menschlicher Arbeitskraefte
 immer  teurer,  so dass im Vergleich zum Bruttosozialprodukt deren Einsatz
 sank.  Den  gleichen Effekt muesste eine Verteuerung des Einsatzes von Um-
 welt  haben.  Im Gegensatz zum jetzigen System (Hoechstmengen) haette die-
 ses  Verfahren  auch  zur  Folge,  dass 'freiwillig' Geld in die Forschung
 nach  effektiveren  Reinigungsverfahren  investiert  wird. Durch die freie
 Handelbarkeit  der  'Anrechtsscheine auf Umweltverschmutzung' wuerden sich
 die  Preise  der Nachfrage anpassen, die Umweltnutzung wird also umso teu-
 rer,  je  mehr  Unternehmen die Umwelt verschmutzen wollen. Ausserdem kann
 der  Staat  weiterhin  eine Hoechstmenge festlegen, nun aber insgesamt und
 nicht  pro  Unternehmen  (die Suche nach besseren Reinigungs-Methoden wird
 also nicht gebremst).
 
 Was  haltet  Ihr  von  der dritten Moeglichkeit? Meiner Meinung nach ist sie
 einfach  ideal,  sie  waere  die Loesung unserer Umweltprobleme. Einen Haken
 hat  die  Sache  allerdings:  die  Politiker. Leider wird bei uns im Umwelt-
 schutz  (noch)  zuviel  Politik gemacht. Die einen wollen lieber Arbeitspla-
 etze  statt Umwelt, die anderen wollen ihre Steinkohle verbrennen und wieder
 andere  wollen die Gewinne der Industrie nicht sinken sehen. Zur Rettung un-
 serer  Umwelt  muesste  eine  unabhaengige Behoerde ueber den Handel mit Um-
 weltnutzungsrechten  wachen,  so  wie  die  Bundesbank ueber den Geldverkehr
 wacht.  Wer  kaeme  schon  auf die Idee, die Politiker das machen zu lassen?
 Die  wuerden  doch  nur  die Geldmenge steigern und damit in kuerzester Zeit
 eine  Inflation  verursachen.  Warum  aber lassen wir die Politiker ueber so
 etwas  wichtiges wie die Umwelt entscheiden?  Wir haben nur eine Umwelt, die
 duerfen  wir  nicht  der Ruecksichtnahme auf parteipolitische Interessen op-
 fern!  Wir  brauchen also ein unabhaengiges Bundesumweltamt, keine Umweltmi-
 nisterien.
 
 Natuerlich  haben wir nicht nur hier in Deutschland umweltpolitische Proble-
 me,  in der Dritten Welt sind die Probleme noch viel groesser. Der Bundestag
 meint,  Brasilien  durch  ein  Einfuhrverbot fuer Tropenhoelzer vom Abholzen
 der  Regenwaelder  abhalten  zu koennen. Diese Massnahme ist zwar eine Moeg-
 lichkeit,  dass  Abholzen unattraktver zu machen, aber das eigentliche Prob-
 lem  beruehrt  sie  nicht. Warum werden denn die Regenwaelder abgeholzt? Nur
 aus  purer  Raffgier?  Wieso  vernichten  die Menschen in Afrika die letzten
 Waelder?  -  Es  bleibt ihnen gar nichts anderes uebrig, wenn sie nicht ver-
 hungern  wollen. Um die Umweltprobleme dort zu loesen, muessen wir die wirt-
 schaftliche  Entwicklung  dort  foerdern und bei uns neue Energieformen ent-
 wickeln, die dann spaeter in der Dritten Welt genutzt werden koennen.
 
 Es  gibt aber noch eine radikale Massnahme: Wenn wir in den Industriestaaten
 bestimmte  Industriezweige wie z.B. die Stahlindustrie stillegten, so koenn-
 ten  die  unterentwickelten  Laender mit der Stahlproduktion Geld verdienen,
 anstatt  ihre  Regenwaelder abzuholzen. Aber wer von uns will schon auf sei-
 nen  Videorekorder, seinen Zweitcomputer :-) oder den Farbfernseher verzich-
 ten?  Wie  soll  man  dann das (psychologische) Problem der Arbeitslosigkeit
 loesen?  Ausserdem  kommt  dann wieder das Motto "Wir handeln so, wie wir es
 von  anderen  befuerchten."  zum  tragen.  Woher  wollen wir wissen, ob dann
 nicht die Industrielaender in die entstandene Luecke draengen?
 Es  gaebe  also Loesungsmoeglichkeiten, aber leider hat sich das menschliche
 Bewusstsein noch nicht so weit entwickelt. Ob das ueberhaupt moeglich ist?
 
 /
 /karus (IKARUS@MAFIA)
 
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 NEXT CDS6
 
 G10 - Die Gesetze
 
 Ueber das Gesetz hat es bei seiner Einfuehrung bereits erbitterte
 Debatten gegeben. Das war 1968. Das mit gutem Grund, da sehr
 gravierende Einschnitte in Grundrechte vorgenommen wurden,
 die ausserdem weitgehend der richterlichen Ueberpruefung entzogen
 wurden.
 
 Neu ist im wesentlichen, dass nun neben den trationellen Post-
 diensten, auch Telekomunikationsdienste von Drittanbietern
 erfasst werden. Insoweit eine konsequente Anpassung an veraenderte
 technische und rechtliche Gegebenheiten (teilweise Aufhebung
 des Postmonopols).
 
 Was bedeutet das fuer die Mailbox? Sie wird gleichbehandelt, wie
 andere Telekommunikationsmedien. Endlich wird sie vom Gesetzgeber
 nicht nur zur Kenntnis, sondern sogar ernst genommen! Warum freut
 sich da keiner???   ;-)
 
 Die Mailbox, ihre Benutzer und Betreiber werden weder besser noch
 schlechter behandelt, als das bei anderen Kommunikationsmededien
 der Fall ist. Warum sollte sie auch? Nur weil Ihr davon betroffen
 seid?? Macht Euch doch nicht laecherlich...
 
 Von daher ist gegen die Einbeziehung von Mailboxen in das "G10"
 nichts einzuwenden. An dem "G10" als solches gibt es allerdings
 viel zu noergeln! Das aber schon seit seiner Einfuehrung. Ihr seid
 mit Eurer Kritik also da, wo andere schon 1968 waren. Vielleicht
 waren sogar Eure Eltern damals deswegen auf der Strasse...
 
 Und nun werden auch allmaehlich, mit einer Verspaetung von gut 20
 Jahren, ein paar Computerkids wach. Naja, besser spaet als gar nicht.
 Aber wundert Euch nicht, wenn Euch mit dem Schnee von gestern keiner
 recht ernst nehmen will.
 
 Guten Morgen, Ihr Blitzmerker!!!
 Andy
 
 Doch nun endlich der Gesetzestext:
 
 G10
 Gesetz zur Beschraenkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
 Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz
 Fassung: BGBl I 1968, 949
 
 G10 @ 1
 Fassung: 1989-06-08
 (1) Zur Abwehr von drohenden Gefahren fuer die freiheitliche
 demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des
 Bundes oder eines Landes einschliesslich der Sicherheit der in der
 Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen
 Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages oder der im Land Berlin
 anwesenden Truppen einer der Drei Maechte sind die
 Verfassungsschutzbehoerden des Bundes und der Laender, das Amt fuer den
 militaerischen Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst berechtigt,
 dem Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegende Sendungen zu
 oeffnen und einzusehen sowie den Fernmeldeverkehr zu ueberwachen und
 aufzuzeichnen.
 (2) Die Deutsche Bundespost hat der berechtigten Stelle auf Anordnung
 Auskunft ueber den Postverkehr zu erteilen und Sendungen, die ihr zur
 Uebermittlung auf dem Postweg anvertraut sind, auszuhaendigen. Die
 Deutsche Bundespost und jeder andere Betreiber von Fernmeldeanlagen, die
 fuer den oeffentlichen Verkehr bestimmt sind, haben der berechtigten
 Stelle auf Anordnung Auskunft ueber den nach Wirksamwerden der Anordnung
 durchgefuehrten Fernmeldeverkehr zu erteilen, Sendungen, die ihnen zur
 Uebermittlung auf dem Fernmeldeweg anvertraut sind, auszuhaendigen sowie
 die Ueberwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs zu ermoeglichen.
 Sie haben fuer die Durchfuehrung der vorstehend genannten Anordnungen das
 erforderliche Personal bereitzuhalten, das gemaess @ 3 Abs. 2 Nr. 1 des
 Gesetzes ueber die Zusammenarbeit des Bundes und der Laender in
 Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ueberprueft und zum Zugang zu
 Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermaechtigt ist.
 
 G10 @ 2
 Fassung: 1978-09-13
 (1) Beschraenkungen nach @ 1 duerfen unter den dort bezeichneten
 Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsaechliche Anhaltspunkte fuer
 den Verdacht bestehen, dass jemand
 1. Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats (@@ 80, 80a, 81,
 82 und 83 des Strafgesetzbuches),
 2. Straftaten der Gefaehrdung des demokratischen Rechtsstaates (@ 84,
 85, 86, 87, 88, 89 des Strafgesetzbuches, @@ 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3
 und 4 des Vereinsgesetzes),
 3. Straftaten des Landesverrats und der Gefaehrdung der aeusseren
 Sicherheit (@@ 94, 95, 96, 97a, 97b, 98, 99, 100, 100a des
 Strafgesetzbuches),
 4. Straftaten gegen die Landesverteidigung (@@ 109e, 109f, 109g des
 Strafgesetzbuches),
 5. Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland
 stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des
 Nordatlantik-Vertrages oder der im Land Berlin anwesenden Truppen
 einer der Drei Maechte (@@ 87, 89, 94, 95, 96, 98, 99, 100, 109e, 109f,
 109g des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 7 des Vierten
 Strafrechtsaenderungsgesetzes vom 11. Juni 1957 in der Fassung des
 Achten Strafrechtsaenderungsgesetzes),
 6. Straftaten nach @ 129a des Strafgesetzbuches oder
 7. Straftaten nach @ 47 Abs. 1 Nr. 7 des Auslaendergesetzes
 plant, begeht oder begangen hat.
 (2) Eine Anordnung nach Absatz 1 ist nur zulaessig, wenn die Erforschung
 des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert
 waere. Sie darf sich nur gegen den Verdaechtigen oder gegen Personen
 richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
 sie fuer den Verdaechtigen bestimmte oder von ihm herruehrende Mitteilungen
 entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Verdaechtige ihren Anschluss
 benutzt.
 
 G10 @ 3
 Fassung: 1968-08-13
 (1) Ausser in den Faellen des @ 2 duerfen Beschraenkungen nach @ 1 fuer Post-
 und Fernmeldeverkehrsbeziehungen angeordnet werden, die der nach @ 5
 zustaendige Bundesminister mit Zustimmung des Abgeordnetengremiums gemaess
 @ 9 bestimmt. Sie sind nur zulaessig zur Sammlung von Nachrichten ueber
 Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr eines
 bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig zu
 erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen.
 (2) Die durch Massnahmen nach Absatz 1 erlangten Kenntnisse und
 Unterlagen duerfen nicht zum Nachteil von Personen verwendet werden. Dies
 gilt nicht, wenn gegen die Person eine Beschraenkung nach @ 2 angeordnet
 ist oder wenn tatsaechliche Anhaltspunkte fuer den Verdacht bestehen, dass
 jemand eine der in @ 2 dieses Gesetzes oder eine andere in @ 138 des
 Strafgesetzbuches genannte Handlung plant, begeht oder begangen hat.
 
 G10 @ 4
 Fassung: 1989-06-08
 (1) Beschraenkungen nach @ 1 duerfen nur auf Antrag angeordnet werden.
 (2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres Geschaeftsbereichs
 1. in den Faellen des @ 2
 a) das Bundesamt fuer Verfassungsschutz durch seinen Praesidenten oder
 dessen Stellvertreter,
 b) die Verfassungsschutzbehoerden der Laender durch ihre Leiter oder
 deren Stellvertreter,
 c) bei Handlungen gegen die Bundeswehr das Amt fuer den militaerischen
 Abschirmdienst durch seinen Leiter oder dessen Stellvertreter,
 d) bei Handlungen gegen den Bundesnachrichtendienst dieser durch
 seinen Praesidenten oder dessen Stellvertreter,
 2. in den Faellen des @ 3 der Bundesnachrichtendienst durch seinen
 Praesidenten oder dessen Stellvertreter.
 (3) Der Antrag ist unter Angabe von Art, Umfang und Dauer der
 beantragten Beschraenkungsmassnahme schriftlich zu stellen und zu
 begruenden. Der Antragsteller hat darin darzulegen, dass die Erforschung
 des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert
 waere.
 
 G10 @ 5
 Fassung: 1989-06-08
 (1) Zustaendig fuer die Anordnung nach @ 1 ist bei Antraegen der
 Verfassungsschutzbehoerden der Laender die zustaendige oberste
 Landesbehoerde, im uebrigen ein vom Bundeskanzler beauftragter
 Bundesminister.
 (2) Die Anordnung ergeht schriftlich; sie ist dem Antragsteller und der
 Deutschen Bundespost oder dem anderen Betreiber von Fernmeldeanlagen,
 die fuer den oeffentlichen Verkehr bestimmt sind, mitzuteilen. In ihr sind
 Art, Umfang und Dauer der Massnahme zu bestimmen und die zur Ueberwachung
 berechtigte Stelle anzugeben.
 (3) Die Anordnung ist auf hoechstens drei Monate zu befristen.
 Verlaengerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf
 Antrag zulaessig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen.
 (4) Das Bundesamt fuer Verfassungsschutz unterrichtet das jeweilige
 Landesamt fuer Verfassungsschutz ueber die in dessen Bereich getroffenen
 Beschraenkungsanordnungen. Die Landesaemter fuer Verfassungsschutz teilen
 dem Bundesamt fuer Verfassungsschutz die ihnen uebertragenen
 Beschraenkungsmassnahmen mit.
 (5) Beschraenkungsmassnahmen sind den Betroffenen nach ihrer Einstellung
 mitzuteilen, wenn eine Gefaehrdung des Zwecks der Beschraenkung
 ausgeschlossen werden kann. Laesst sich in diesem Zeitpunkt noch nicht
 abschliessend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die
 Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefaehrdung des Zwecks der
 Beschraenkung ausgeschlossen werden kann. Einer Mitteilung bedarf es
 nicht, wenn diese Voraussetzung auch nach fuenf Jahren noch nicht
 eingetreten ist. Nach der Mitteilung steht den Betroffenen der Rechtsweg
 offen; @ 9 Abs. 6 findet keine Anwendung.
 
 G10 @ 6
 Fassung: 1968-08-13
 (1) In den Faellen des @ 2 muss die Anordnung denjenigen bezeichnen, gegen
 den sich die Beschraenkungsmassnahme richtet.
 (2) Soweit sich in diesen Faellen Massnahmen nach @ 1 auf Sendungen
 beziehen, sind sie nur hinsichtlich solcher Sendungen zulaessig, bei
 denen Tatsachen vorliegen, aus welchen zu schliessen ist, dass sie von
 dem, gegen den sich die Anordnung richtet, herruehren oder fuer ihn
 bestimmt sind.
 
 G10 @ 7
 Fassung: 1989-06-08
 (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Massnahmen nach @ 1 Abs. 1 sind
 unter Verantwortung der antragsberechtigten Stelle und unter Aufsicht
 eines Bediensteten vorzunehmen, der die Befaehigung zum Richteramt hat.
 (2) Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder sind
 die sich aus der Anordnung ergebenden Massnahmen nicht mehr erforderlich,
 so sind sie unverzueglich zu beenden. Die Beendigung ist der Stelle, die
 die Anordnung getroffen hat, und der Deutschen Bundespost oder dem
 anderen Betreiber von Fernmeldeanlagen, die fuer den oeffentlichen Verkehr
 bestimmt sind, mitzuteilen.
 (3) Die durch die Massnahmen erlangten Kenntnisse und Unterlagen duerfen
 nicht zur Erforschung und Verfolgung anderer als der in @ 2 genannten
 Handlungen benutzt werden, es sei denn, dass sich aus ihnen tatsaechliche
 Anhaltspunkte ergeben, dass jemand eine andere in @ 138 des
 Strafgesetzbuches genannte Straftat zu begehen vorhat, begeht oder
 begangen hat.
 (4) Sind die durch die Massnahmen erlangten Unterlagen ueber einen am
 Post- und Fernmeldeverkehr Beteiligten zu dem in Absatz 3 genannten
 Zweck nicht mehr erforderlich, so sind sie unter Aufsicht eines der in
 Absatz 1 genannten Bediensteten zu vernichten. Ueber die Vernichtung ist
 eine Niederschrift anzufertigen.
 
 G10 @ 8
 Fassung: 1968-08-13
 (1) Sendungen des Postverkehrs, die zur Oeffnung und Einsichtnahme der
 berechtigten Stelle ausgehaendigt worden sind, sind unverzueglich dem
 Postverkehr wieder zuzufuehren. Telegramme duerfen dem Postverkehr nicht
 entzogen werden. Der zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist eine
 Abschrift des Telegramms zu uebergeben.
 (2) Die Vorschriften der Strafprozessordnung ueber die Beschlagnahme von
 Sendungen des Postverkehrs bleiben unberuehrt.
 
 G10 @ 9
 Fassung: 1978-09-13
 (1) Der nach @ 5 Abs. 1 fuer die Anordnung von Beschraenkungsmassnahmen
 zustaendige Bundesminister unterrichtet in Abstaenden von hoechstens sechs
 Monaten ein Gremium, das aus fuenf vom Bundestag bestimmten Abgeordneten
 besteht, ueber die Durchfuehrung dieses Gesetzes.
 (2) Der zustaendige Bundesminister unterrichtet monatlich eine Kommission
 ueber die von ihm angeordneten Beschraenkungsmassnahmen vor deren Vollzug.
 Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Beschraenkungsmassnahmen auch
 bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission
 entscheidet von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden ueber die
 Zulaessigkeit und Notwendigkeit von Beschraenkungsmassnahmen. Anordnungen,
 die die Kommission fuer unzulaessig oder nicht notwendig erklaert, hat der
 zustaendige Bundesminister unverzueglich aufzuheben.
 (3) Der zustaendige Bundesminister unterrichtet monatlich die Kommission
 ueber von ihm vorgenommene Mitteilungen an Betroffene (@ 5 Abs. 5) oder
 ueber die Gruende, die einer Mitteilung entgegenstehen. In den Faellen des
 @ 5 Abs. 5 Satz 3 unterrichtet er die Kommission spaetestens fuenf Jahre
 nach Einstellung der Beschraenkungsmassnahmen ueber seine abschliessende
 Entscheidung. Haelt die Kommission eine Mitteilung fuer geboten, hat der
 zustaendige Bundesminister diese unverzueglich zu veranlassen.
 (4) Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befaehigung zum
 Richteramt besitzen muss, und zwei Beisitzern. Die Mitglieder der
 Kommission sind in ihrer Amtsfuehrung unabhaengig und Weisungen nicht
 unterworfen. Sie werden von dem in Absatz 1 genannten Gremium nach
 Anhoerung der Bundesregierung fuer die Dauer einer Wahlperiode des
 Bundestages mit der Massgabe bestellt, dass ihre Amtszeit erst mit der
 Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spaetestens jedoch drei
 Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet. Die Kommission gibt sich eine
 Geschaeftsordnung, die der Zustimmung des in Absatz 1 genannten Gremiums
 bedarf. Vor der Zustimmung ist die Bundesregierung zu hoeren.
 (5) Durch den Landesgesetzgeber wird die parlamentarische Kontrolle der
 nach @ 5 Abs.1 fuer die Anordnung von Beschraenkungsmassnahmen zustaendigen
 obersten Landesbehoerden und die Ueberpruefung der von ihnen angeordneten
 Beschraenkungsmassnahmen geregelt.
 (6) Im uebrigen ist gegen die Anordnung von Beschraenkungsmassnahmen und
 ihren Vollzug der Rechtsweg nicht zulaessig.
 
 G10 @ 10
 Fassung: 1968-08-13
 (1) Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel
 10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschraenkt.
 (2) Die auf Grund anderer Gesetze zulaessigen Beschraenkungen dieses
 Grundrechts bleiben unberuehrt.
 
 G10 @ 11
 Fassung: 1968-08-13
 Die nach diesem Gesetz berechtigten Stellen haben die Leistungen der
 Deutschen Bundespost abzugelten.
 
 G10 @ 12
 Fassung: 1989-06-08
 (1) Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel
 10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschraenkt.
 (2) Die auf Grund anderer Gesetze zulaessigen Beschraenkungen dieses
 Grundrechts bleiben unberuehrt.
 
 G10 @ 13
 Fassung: 1989-06-08
 Die nach diesem Gesetz berechtigten Stellen haben die Leistungen der
 Deutschen Bundespost oder anderer Betreiber von Fernmeldeanlagen, die
 fuer den oeffentlichen Verkehr bestimmt sind, abzugelten.
 
 G10 @ 14
 Fassung: 1989-06-08
 Artikel 2 und 3 dieses Gesetzes mit Ausnahme des Artikels 2 Nr. 2, @
 100a Nr. 1 Buchstaben b und d, gelten nach Massgabe des @ 13 Abs. 1 des
 Dritten Ueberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1)
 auch im Land Berlin.
 
 G10 @ 15
 Fassung: 1989-06-08
 Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des @ 9 Abs. 4, der am Tage nach
 der Verkuendung in Kraft tritt, am ersten Tag des auf die Verkuendung
 folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
 
 Das waren jetzt erstmal nur die G10-Gesetze. Jetzt noch die Aenderungen
 des Gesetzes uebe Fernmeldeanlagen.
 Quelle: Bundesgesetzblatt Nr. 25 14.6.1989
 
 @ 1
 
 (4) Jedemann ist berechtigt, Telekommunikationsdienstleistungen fuer andere
 ueber Fest- und Waehlverbindungen, die von der Deutschen Bundespost
 TELEKOM bereitgestellt werden, zu erbringen. Dies gilt nicht fuer das
 Betreiben von Fernmeldeanlangen, soweit es der Vermittlung von Sprache
 fuer andere dient; dieses Recht steht ausschliesslich dem Bund zu
 (Telefondienstmonopol).
 
 @ 1a
 
 (1) Betreiber von Fernmeldeanlagen, die Telekommunikationsdienstleistungen
 gemaess @ 1 Abs.4 fuer andere erbringen, muessen die Aufnahme des
 Betriebes sowie Aenderungen und Aufgabe desselben innerhalb eines Monats
 dem Bundesminister fuer Post und Telekommunikation schriftlich anzeigen.
 Der Bundesminister fuer Post und Telekommunikation veroeffentlich diese
 Anzeigen halbjaehrlich in seinem Amtsblatt.
 
 @ 25
 Das ausschliessliche Recht des Bundes, einfache Endeinrichtungen des
 Telefondienstes zu errichten und zu betreiben, bleibt bis zum 1.7.1990
 bestehen.
 
 @ 26
 Betreiber von Fernmeldeanlagen, die Telekommunikationsdienstleistungen
 gemaess @ 1 Abs. 4 fuer andere am 1.7.1989 erbringen, muessen den Betrieb
 bis zum 1.1.1990 beim Bundesminister fuer Post und Telekommunikation
 schriftlich anzeigen.
 
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 NEXT CDS7
 
 G10: Mailboxen unter Kontrolle der Geheimdienste
 
 Die Telekommunikationsanbieter sollen zum verlaengerten Arm von Polizei und
 Geheimdiensten gemacht werden. Mit der Verabschiedung des Poststrukturgesetzes
 wurden - von der Oeffentlichkeit kaum bemerkt - die Ueberwachungsmoeglichkeiten
 durch Polizei und Geheimdienste bei Telekommunikationsdiensten erheblich
 erweitert.
 
 Zur Abwehr von drohenden Gefahren fuer die freiheitlich demokratische Grund-
 ordnung duerfen die Verfassungsschutzbehoerden (VS), der Militaerische
 Abschirmdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) den Tele-
 kommunikationsverkehr ueberwachen und in beliebiger Form mit beliebigen Medien
 aufzeichnen und in beliebiger Form mit beliebigen Medien aufzeichnen (1).
 Dasselbe duerfen jetzt die Strafverfolgungsbehoerden im strafrechtlicher
 Ermillungen gem. Par. 100 a und 100 b StPO. Bislang durften der Fernmeldeverkehr
 nur auf Tontraeger aufgenommen werden.
 Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung jeder beliebigen
 Speicherungs- und Auswertungstechnik von Sprache und Daten durch die Geheim-
 dienste und Strafverfolgungsbehoerden geschaffen worden. Diese Techniken sind
 fuer die effektivere Ueberwachung digitalisierter Netze, insbesondere der
 Kommunikation im ISDN fuer die Geheimdienste von besonderem Interesse.
 
 Bestimmte Ueberwachungsmethoden koennen eine neue Qualitaet erreichen. Bereits
 1978 hat der Bundesnachrichtendienst einen bestimmten Prozentsatz des Post- und
 Fernmeldeverkehrs in die DDR mit folgendem Verfahren ueberwacht (2). Es werden
 regelmaessig computergesteuert Gespraeche mitgeschnitten, in denen bestimmte
 Begriffe oder Silben enthalten sind. Diese Auswertungen sind nach einem Urteil
 des BVerfG von 1985 (3) nur verfassungsmaessig, weil es sich gem. $ 3 G 10 um
 eine strategische Ueberwachung handele, die Sach- und nicht personenbezogen
 sei.
 Die Partner der Gespraeche blieben unbekannt, weil es im Fernsprechverkehr in
 der Regel technisch nicht moeglich sei, die Gespraechspartner zu identifizieren,
 wenn sie nicht selbst, was selten genug der Fall sei, sich im Verlauf des
 Gespraeches ueber ihre Identitaet aeussern (4), so das BVerfG.
 
 Im ISDN ist dies vermutlich nicht mehr der Fall, falls die Geheimdienste ihre
 Ueberwachungsmassnahmen in den Vermittlungstellen durchfuehren. Zumindest sind
 ueber das Gespraechsende die Vermittlungsdaten rekonstruierbar. Die Gespraechs-
 partner lassen sich ueber die Verbindungsdaten in den Vermittlungstellen
 identifizieren. Die strategische Ueberwachung gem. $ 3 G 10 waere im ISDN
 personenbeziehbar.
 
 Mit den neuen Dienstleistungsangeboten wie TEMEX, Mailboxen, Pressedienste,
 elektronischen Bestellungen usw. auf der einen Seite und der Speicherung der
 Verbindungsdaten im Netz selbst durch die Post auf der anderen Seite, entstehen
 fuer automatisierte Ueberwachungsverfahren ganz neue Moeglichkeiten.
 
 Zudem muss jeder Telekommunikationsanbieter jetzt fuer die Geheimdienste taetig
 werden. Auf Anordnung des Innenminsters oder der zustaendigen Laenderbehoerden
 muessen Telekommunikationsanbieter den Geheimdiensten und Strafverfolgungs-
 behoerden Auskunft ueber den durchgefuehrten Fernmelde- und Datenverkehr
 erteilen, Sendungen die ihnen zur Uebermittlung auf Telekommunikationsnetzen
 anvertraut worden sind, aushaendigen und die Ueberwachung und Aufzeichnung des
 Telekommunikationsverkehrs ermoeglichen (5).
 
 Fuer die Durchfuehrung muss jeder Telekommunikationsanbieter derartiger Mass-
 nahmen Personal bereithalten, dass nach den Bestimmungen des Gesetzes ueber die
 Zusammenarbeit des Bundes und der Laender in Angelegenheiten des Verfassungs-
 schutzes vom Verfassungschutz ueberprueft ist und zum Zugang zu Verschlussachen
 des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermaechtigt ist (6). Damit muss jeder
 Telekommunikationsanbieter (z.B. Mailboxbetreiber) dem Verfassungsschutz
 mindestens eine Person zu nennen, die vom Verfassungsschutz sicherheitsueber-
 prueft wird und aufgrund dieser Ueberpruefung die Berechtigung zum Zugang zu
 Verschlussachen hat. Wer derartiges Personal nicht bereitstellt, kann mit einer
 Geldbusse bis zu 30.000,- DM bestraft werden (7). Jeder Telekommunikations-
 anbieter ist verpflichtet, dem Verfassungschutz MitarbeiterInnen zu nennen,
 die dieser im Rahmen einer Sicherheitsueberpruefung ausschnueffeln darf und die
 fuer die Ueberwachungsmassnahmen der Geheimdienste zur Verfuegung stehen. Bei
 Anbietern, die Telekommunikationsdienstleistungen alleine oder zu zweit an-
 bieten, kommt dies einer generellen Sicherheitsueberpruefung von Tele-
 kommunikationsanbietern durch den Verfassungschutz gleich. Zudem koennen die
 zustaendigen Stellen natuerlich jederzeit die Ueberwachungsmassnahmen mit
 eigenen Mitarbeitern durchfuehren.
 
 Nach dieser Aenderung des G 10 muss jeder Telekommunikationsanbieter und jeder
 Nutzer damit rechnen, dass die Geheimdienste auch rueckwirkend sowohl die
 Herausgabe von Daten ueber Verbindungen, als auch den Inhalt z.B. von
 elektronischen Faechern in Mailboxen, verlangen koennen. Massgeblich fuer die
 rueckwirkende Herausgabe, ist der Zeitpunkt der Anordnung. Sie ergeht schrift-
 lich und ist dem Telekommunikationsanbieter mitzuteilen. Sie sollte sich jeder
 Betroffene vorlegen lassen. Andernfalls ist weder Herausgabe noch Ueberwachung
 zulaessig. Weiterhin muss jeder Telekommunikationsanbieter Ueberwachungs-
 massnahmen fuer die Zukunft bei Vorliegen einer Anordnung dulden. Diese ist auf
 hoechstens drei Monate befristet und darf jeweils nur um drei Monate ver-
 laengert werden, falls die Vorraussetzungen der Anordnung fortbestehen.
 
 Die vom Gesetz intendierten Ueberwachungsmassnahmen richten sich dabei nicht
 primaer gegen den Telekommunikationsanbieter, sondern gegen die Nutzer der
 Telekommunikationsdienste. Der Telekommunikationsanbieter wird im Falle von
 Ueberwachungsmaanahmen einer besonderen Schweigepflicht unterworfen (8). Teilt
 er einem anderen die Tatsache der Ueberwachung mit, so kann mit Freiheitstrafe
 bis zu zwei Jahren bestraft werden.
 
 Ein zynischer Wermutstropfen: Die Geheimdienste bezahlen alle Leistungen, die
 fuer sie im Rahmen von X-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-X-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-X
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